In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (für Strom, Heizung, Wasser und WLAN) enthalten. Haben die Vertragsparteien Zusatzleistungen vereinbart, sind diese gesondert in Rechnung zu stellen und zu begleichen. Es wird eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 60,00 €, vereinbart. Diese ist direkt bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig beim Vermieter eingehen, ist dieser berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten. Unter dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges haftet der Mieter für den Schaden, sofern eine Ersatzvermietung nicht mehr möglich sein sollte. Hinsichtlich des Schadenersatzes gelten die Richtlinien der Stornierung durch den Mieter. (s. Punkt 5)
Wurde eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter/Verwalter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100,00 €. Die Kaution ist zusammen mit dem Mietpreis an den Vermieter zu entrichten und ist nicht verzinslich. Sie wird umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche, nach Abreise erstattet, wenn das Haus in ordnungsgemäßen Zustand an den Verwalter übergeben wurde. Sollte die Rückerstattung der Kaution auf ein anderes Konto erfolgen, so muss die geänderte Bankverbindung dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt werden.
Am Anreisetag stell der Vermieter das Mietobjekt ab 16:00 Uhr oder nach Absprache in vertragsmäßigem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis ca. 10:00 Uhr geräumt und in einem besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
- Spülen, Abtrocknen und ordnungsgemäßiges Wegräumen des Geschirrs;
- Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer
Bitte setzen Sie sich 1 Woche vor Anreise mit Frau Janssen-Conradi in Verbindung, um einen Termin zur Schlüsselübergabe zu vereinbaren.
Der Mieter kann vom Mietvertrag vor Beginn des Aufenthaltes schriftlich zurücktreten. Dem Vermieter steht dann ein Anspruch auf Entschädigung zu. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr (Entschädigung) ist das Datum des Eingangs beim Vermieter. Die Stornierungsgebühr beträgt in Prozenten des Gesamtbruttopreises:
- bis 42 Tage vor Mietbeginn = 30 % des Gesamtbruttopreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn = 40 % des Gesamtbruttopreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn = 80 % des Gesamtbruttopreises
- später als 14 Tage vor Mietbeginn = 100 % des Gesamtbruttopreises
Sofern der Mieter dem Vermieter einen Nachmieter benennen kann, der den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen übernimmt, werden die Stornierungskosten (Entschädigung) nicht fällig. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt das Objekt anderweitig zu vermieten, ohne dass eine Minderung der Stornierungsgebühr für den kündigenden Mieter eintritt.
Bei den vorgenannten Punkten handelt es sich um einen Auszug aus den allgemeinen Mietbedingungen. Diese werden Ihnen in vollständig zusammen mit dem Mietvertrag zugesandt.